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Negativbescheinigung

Die Negativbescheinigung bestätigt, dass für Ihr Produkt keine Zertifizierungspflicht besteht.

Diese Negativ-bescheinigung muss aber unbedingt bei der Einfuhr beim Zoll vorgelegt werden. Sie ist gültig auf eine unbestimmte Zeit, sobald das Gesetz geändert wird, verliert die Negativbescheinigung ihre Gültigkeit.

Die erforderlichen Unterlagen sind vom Produkt und Art der Zertifizierung abhängig.

Gerne werden wir Ihnen die erforderlichen Unterlagen und die Zertifizierungsdauer für Ihr Produkt mitteilen.





 


 
 
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